Haftung

Betriebshaftpflicht für Ferienwohnungen und Serviced Apartments

Said Shurafa
Said Shurafa·2. Januar 2026·5 Min. Lesezeit
Betriebshaftpflicht für Ferienwohnungen und Serviced Apartments

Als Betreiber von Ferienwohnungen oder Serviced-Apartments trägst du Verantwortung für Gäste, Dienstleister und dein Team. Ein kleines Detail reicht, und aus einem normalen Aufenthalt wird ein richtig teurer Schadenfall.

Die Betriebshaftpflichtversicherung schützt dich, wenn Dritte durch deine Tätigkeit zu Schaden kommen und Schadensersatz verlangen. Eine entsprechende Police kann dich vor Forderungen schützen, die schnell in die Hunderttausende oder sogar Millionen gehen können.

Das Wichtigste in Kürze
  • Ein einziger Unfall in deiner Ferienwohnung kann Forderungen von 5–10 Mio. € verursachen
  • Die Betriebshaftpflicht prüft, wehrt ab oder zahlt berechtigte Schadensersatzforderungen
  • Private Haftpflicht reicht nicht – Kurzzeitvermietung braucht gewerblichen Schutz
  • Kosten liegen oft nur im unteren dreistelligen Bereich pro Jahr
  • Auch bei steuerlicher V&V-Einstufung brauchst du eine Betriebshaftpflicht

Warum ein kleiner Fehler dich richtig teuer treffen kann

Ein Gast stolpert in der Ferienwohnung über eine lose Teppichkante, schlägt mit dem Kopf auf die scharfe Tischkante und erleidet ein schweres Schädel-Hirn-Trauma. Nach der Not-OP liegt er wochenlang im künstlichen Koma. Er überlebt, ist aber dauerhaft erwerbsunfähig und benötigt rund um die Uhr Pflege.

Finanzielle Auswirkungen

KostenartBetrag
Schmerzensgeld50.000–400.000 €
Verdienstausfall (5–45 Jahre)mehrere Mio. € möglich
Pflege- und Betreuungskostenca. 150.000 € jährlich über Jahrzehnte
Umbaukosten (behindertengerecht)100.000 €+
Medizinische Versorgung (lebenslang)mehrere Hunderttausend €
GesamtsummeSchnell 5–10 Mio. €

Was ist eine Betriebshaftpflicht in der Kurzzeitvermietung?

Die Betriebshaftpflicht ist die zentrale Haftpflichtversicherung für dein Gastgeber-Business. Sie springt ein, wenn du wegen eines Schadens haftbar gemacht wirst.

Typische Situationen:

  • Personenschäden: Sturz, Schnittverletzung, Verbrennung
  • Sachschäden: Schäden an fremdem Eigentum durch dich oder deine Mitarbeiter
  • Vermögensfolgeschäden: Verdienstausfall oder Folgekosten nach einem Personenschaden
  • Mietsachschäden (Arbitrage-Modell): Schäden an gemieteten Ferienwohnungen, die du betreibst

Die 2 wichtigsten Aufgaben der Betriebshaftpflicht

1. Abwehr unberechtigter Ansprüche

Nicht jede Forderung ist berechtigt. Die Betriebshaftpflicht prüft, ob du überhaupt verantwortlich bist und wehrt unbegründete Forderungen ab.

2. Zahlung berechtigter Schäden

Wenn du tatsächlich haftest, übernimmt die Betriebshaftpflicht die Regulierung:

  • Zahlung von Personenschäden (Behandlungs- und Pflegekosten, Schmerzensgeld)
  • Ersatz von Sachschäden (z.B. Mietsachschäden wie Kratzer im Parkett)
  • Übernahme von Vermögensschäden aus Folgeschäden (z.B. Verdienstausfälle)

Worauf du achten solltest

Hohe Deckungssumme – Mindestens 10 Mio. Euro für Personen- und Sachschäden sind ein guter Standard.

Mietsachschäden an gemieteten Apartments – Wenn du Ferienwohnungen anmietest und weitervermietest, muss das ausdrücklich mitversichert sein.

Schlüsselverlust und Schließanlage – Der teure Teil ist die Schließanlage. Schlüsselverlust durch Gäste ist je nach Tarif unterschiedlich geregelt.

Dienstleister-Risiko – Reinigung, Hausmeister, Handwerker – prüfe, ob Schäden im Zusammenhang mit beauftragten Dienstleistern abgedeckt sind.

Forderungsausfalldeckung – Sinnvoll, wenn dir jemand einen Schaden verursacht, aber nicht zahlen kann.

Nebenrisiken für Gastgeber – Beispielsweise Fahrradverleih, kleine Zusatzleistungen, gelegentliche Events.

Marktgarantie – Ein zusätzliches Sicherheitsnetz: Sie hilft, wenn nach deinem Vertrag ein Risiko nicht versichert ist, aber andere deutsche Versicherer es mitversichern würden.

Wichtig

Standard-Haftpflichtlösungen passen oft nicht sauber zur Kurzzeitvermietung. Deine typischen Abläufe (Gästewechsel, Dienstleister, mehrere Ferienwohnungen, Mietsachschäden) müssen wirklich abgebildet sein.

Typische Irrtümer, die Gastgeber teuer bezahlen

"Meine private Haftpflicht reicht." – Falsch. Sie deckt in der Regel keine gewerblichen Tätigkeiten in der Kurzzeitvermietung ab.

"Ich habe nur eine Ferienwohnung, da lohnt sich das nicht." – Ein einziger Schaden kann dich finanziell ruinieren. Die Größe deines Betriebs spielt keine Rolle.

"So ein großer Schaden passiert eh nicht." – Unfälle passieren. Ein kleiner Fehler kann dich Millionen kosten.

"Ich kann im Ernstfall immer noch reagieren." – Wenn der Schaden passiert ist, ist es zu spät. Ohne richtige Absicherung bist du dran.

Was kostet eine Betriebshaftpflicht für Kurzzeitvermietung?

Eine Betriebshaftpflicht für die Kurzzeitvermietung kostet meist weniger als erwartet. Abhängig von der Unternehmensgröße (Anzahl der Ferienwohnungen, ggf. Umsatz und Mitarbeiterzahl) liegen die Beiträge oft nur im unteren dreistelligen Bereich pro Jahr.

Im Verhältnis zu möglichen Großschäden ist das ein sehr kleiner Aufwand.

Vermietung und Verpachtung (V&V): Brauchst du trotzdem eine Betriebshaftpflicht?

Viele Gastgeber sind steuerlich als V&V eingestuft und denken: Dann brauche ich keine Betriebshaftpflicht.

Der wichtige Punkt: Steuerliche Einstufung und Haftungsrisiko sind nicht dasselbe. Sobald du Gäste beherbergst, entstehen typische Gastgeberrisiken – und genau dafür ist eine Betriebshaftpflicht da.

Ein Betrieb unter V&V ist versicherungsrechtlich wie ein normaler Betrieb zu betrachten. Die Risiken unterscheiden sich nicht, und damit auch nicht die Lösung: die Betriebshaftpflicht.

Unsicher?

Wenn du nicht sicher bist, ob dein Modell eher V&V oder Gewerbe ist, klären wir das gerne im Erstgespräch. Für die steuerliche oder rechtliche Einordnung ist ein Steuerberater oder Anwalt der richtige Ansprechpartner.

Du willst sicher sein, dass deine Betriebshaftpflicht wirklich passt? Wir sind zu 100 Prozent auf Gastgeber in der Kurzzeitvermietung spezialisiert und wissen, worauf es in der Praxis ankommt.

Said Shurafa

Geschrieben von

Said Shurafa

Gründer von Vairsicherung und war selbst Kurzzeitvermieter. Berät über 320 Kurzzeitvermieter in ganz Deutschland zu Versicherungsschutz, der im Schadenfall wirklich greift.

Artikel teilenFacebookXWhatsApp

Hoffst du oder bist du vairsichert?

Die meisten erfahren erst im Schadensfall, dass ihre Versicherung nicht zahlt. Ein 30-Minuten-Gespräch reicht, damit dir das nicht passiert.

Kostenlos · Unverbindlich · 320+ Gastgeber vertrauen uns bereits