Beim Stichwort "E-Check" denken die meisten KZV-Betreiber an die feste Hauselektrik, also Sicherungskasten, Steckdosen, Leitungen. Die größere Schadengefahr lauert aber an einer anderen Stelle: bei den beweglichen Geräten, die du deinen Gästen bereitstellst. Genau dort schaut auch der Versicherer im Schadenfall zuerst hin.
- Wasserkocher, Föhn, Lampen, Verlängerungskabel in einer KZV-Wohnung gelten als gewerblich genutzte ortsveränderliche Betriebsmittel und sind prüfpflichtig
- Rechtsgrundlage: DGUV V3 (ehemals BGV A3), VDE 0701-0702, BetrSichV
- Prüfintervalle: alle 6 bis 24 Monate, abhängig von Nutzungsintensität. Für KZV in der Regel zweijährlich
- Ohne dokumentierte Prüfung: Risiko der Leistungskürzung bis 100 % wegen grober Fahrlässigkeit nach § 81 VVG
- Kosten: 4 bis 8 Euro pro Gerät bei Sammelprüfung durch eine zertifizierte Elektrofachkraft
Was ist der E-Check für bewegliche elektrische Anlagen?
Der Sammelbegriff dafür lautet ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel. Damit sind alle Geräte gemeint, die du im normalen Betrieb mitnehmen, umstellen oder ein- und ausstecken kannst. Im Gegensatz dazu zählen die fest installierte Elektrik (Sicherungskasten, Steckdosen, Leitungen) zu den ortsfesten Anlagen und haben eigene, längere Prüfintervalle.
Die Prüfpflicht ergibt sich aus drei Quellen:
- DGUV Vorschrift 3 (früher BGV A3), die Unfallverhütungsvorschrift für elektrische Anlagen und Betriebsmittel
- VDE 0701-0702, die technische Norm für Prüfung nach Instandsetzung und Wiederholungsprüfung
- Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), die Arbeitsmittel allgemein regelt
Geprüft werden vier Punkte: Sichtprüfung (Kabel, Stecker, Gehäuse), Schutzleiterprüfung, Isolationswiderstand und Funktionsprüfung. Am Ende gibt es ein Prüfprotokoll und eine Plakette am Gerät.
Gilt das wirklich für eine Ferienwohnung?
Ja. Sobald du eine Wohnung gewerblich vermietest, also für Geld an wechselnde Gäste, bist du im Sinne der DGUV V3 ein Unternehmer, der elektrische Betriebsmittel zur Verfügung stellt. Der Gast nutzt sie, du haftest für deren sicheren Zustand. Das gilt unabhängig davon, ob du ein Gewerbe angemeldet hast oder ob deine Vermietung als private Vermögensverwaltung läuft.
Sobald regelmäßig wechselnde Gäste deine Wohnung gegen Entgelt nutzen, gilt sie versicherungs- und arbeitsschutzrechtlich als gewerblich genutzt. Ob du selbst noch dort wohnst oder nicht, spielt keine Rolle. Der Schutzgedanke der DGUV V3 zielt auf jeden, der elektrische Geräte für Dritte bereitstellt.
Welche Geräte in deiner Ferienwohnung betroffen sind
Praktisch jedes Elektrogerät, das du für deine Gäste in der Wohnung lässt. Eine grobe Sortierung nach Funktion:
| Kategorie | Typische Geräte |
|---|---|
| Gäste-Komfort | Wasserkocher, Kaffeemaschine, Toaster, Föhn, Glätteisen, Bügeleisen |
| Beleuchtung & Elektronik | Steh- und Tischlampen, TV, Lautsprecher, Router, Ladegeräte |
| Küche | Mikrowelle, Mixer, Kühlschrank (wenn freistehend), Geschirrspüler (wenn nicht fest eingebaut) |
| Reinigung & Wartung | Staubsauger, Heizlüfter, Ventilator, Verlängerungskabel, Mehrfachsteckdosen |
Geräte, die deine Gäste selbst mitbringen (Laptop, eigener Föhn, eigene Ladegeräte), liegen außerhalb deiner Prüfpflicht. Verantwortlich bist du nur für das, was du bereitstellst. Genau dafür dann aber zu 100 Prozent.
Billigware, kaskadierte Mehrfachsteckdosen ("Steckdose in Steckdose"), beschädigte Kabel an der Knickstelle: das sind die Klassiker, die im Brandgutachten auftauchen. Wenn du ohnehin gerade prüfst, lohnt sich der direkte Austausch aller Mehrfachsteckdosen mit überhitzten Kontakten oder gebrochenen Kabeln. Pro Wohnung sind das selten mehr als 20 bis 40 Euro Materialeinsatz.
Prüfintervalle nach Nutzungsintensität
Die Richtwerte stehen in der DGUV Information 203-070 (Tabelle 1B). Sie sind nicht fix, sondern hängen vom Einsatzbereich und der Fehlerquote bei der letzten Prüfung ab.
| Nutzungsart | Richtwert |
|---|---|
| Büros und vergleichbare Bereiche (inkl. Hotels, Pensionen, Beherbergung) | alle 24 Monate |
| Werkstätten, Küchen, raue Umgebung | alle 12 Monate |
| Baustellen oder erschwerte Bedingungen | alle 6 Monate |
Ferienwohnungen und Serviced Apartments fallen in der Praxis unter "büroähnlichen Bereich", weil die Geräte funktional wie im Hotelzimmer genutzt werden. Standard ist daher zweijährlich. Das ist auch der gängige Rhythmus, mit dem Hotelbetreiber ihre DGUV-V3-Prüfung organisieren.
Wenn die Belegungszahlen hoch sind (über 250 Übernachtungen pro Jahr und Objekt), die Geräte sichtbar stärker beansprucht werden oder die letzte Prüfung eine Fehlerquote über 2 Prozent ergeben hat, lohnt sich ein jährlicher Takt. Die Entscheidung darüber gehört in deine Gefährdungsbeurteilung und kannst du mit deinem Prüfdienstleister festlegen.
Zusätzlich gilt: nach jeder Instandsetzung oder Reparatur ist eine Wiederholungsprüfung Pflicht, bevor das Gerät wieder genutzt werden darf. Und bei Neukauf darfst du nicht blind auf das CE-Zeichen vertrauen, eine kurze Inbetriebnahmeprüfung sichert dich zusätzlich ab.
Was passiert ohne E-Check im Schadenfall?
Stell dir vor, der Föhn, den du in der Wohnung bereitstellst, hat einen Schmorbrand und löst nachts ein Feuer im Bad aus. Sachschaden 30.000 Euro, ein Gast wird leicht verletzt. Was prüft der Versicherer als Erstes? Den Zustand und die letzte Prüfung des Geräts.
Hast du kein Prüfprotokoll, lautet die Frage nicht mehr "war das ein Versicherungsfall", sondern "wie hoch war deine Sorgfaltsverletzung". Nach § 81 VVG kann der Versicherer seine Leistung kürzen, im Extremfall auf null, wenn er dir grobe Fahrlässigkeit nachweist. Fehlende Wartung gewerblich genutzter Geräte ist genau so ein Fall.
- Inhaltsversicherung: Der eigene Sachschaden (Möbel, Wandschaden, Bodenbelag) wird gekürzt oder gar nicht ersetzt
- Betriebshaftpflicht: Ist der Gast verletzt oder ein Nachbar betroffen, prüft der Versicherer Deckung und Verschuldensgrad. Bei grober Fahrlässigkeit kann er die Leistung kürzen oder ganz ablehnen. Den Schaden gegenüber dem Geschädigten trägst du dann selbst
- Ertragsausfall: Drei Monate Renovierung bedeuten leicht 15.000 bis 25.000 Euro entgangenen Umsatz. Auch hier prüft der Versicherer die Schadenursache
- Firmenrechtsschutz: Wenn du den Versicherer auf Auszahlung verklagen musst, zahlst du ohne Rechtsschutz Anwalt und Gericht selbst
Umgekehrt: ein lückenloses Prüfprotokoll ist im Schadenfall dein bester Freund. Es beweist, dass du deine Sorgfaltspflichten erfüllt hast. Damit ist die Diskussion über grobe Fahrlässigkeit faktisch beendet.
Wer prüft, was kostet es, wie dokumentierst du?
Prüfen darf nur eine zertifizierte Elektrofachkraft nach DGUV V3. Es gibt zwei typische Wege:
- Externer Dienstleister: Lokale Elektrofirma oder spezialisierte Prüfunternehmen. Kosten in der Regel 4 bis 8 Euro pro Gerät bei Sammelprüfung in einer Wohnung, plus Anfahrtspauschale. Bei 15 Geräten landest du also häufig bei 80 bis 150 Euro pro Wohnung und Prüftermin (also alle 24 Monate).
- Eigene Elektrofachkraft: Lohnt sich erst ab einer größeren Anzahl von Objekten und Geräten, weil die Schulung selbst Geld kostet.
Der praktische Ablauf für KZV-Betreiber:
- Termin in der Nebensaison legen, idealerweise in einem mehrtägigen Leerstand zwischen Buchungen
- Geräteliste vorab schicken, dann kalkuliert der Prüfer Zeitbedarf und Pauschale realistisch
- Plakette am Gerät nach erfolgreicher Prüfung anbringen lassen (Pflicht, nicht nur Kür)
- Prüfprotokoll digital in der Objekt-Akte ablegen, damit du es im Schadenfall innerhalb von Minuten vorzeigen kannst
Bei mehreren Objekten am gleichen Standort lohnt sich ein Rahmenvertrag. Ein Prüfer, der für 3 Wohnungen anfährt, gibt dir typischerweise 10 bis 20 Prozent Rabatt auf den Stückpreis.
So integrierst du den E-Check in deinen KZV-Alltag
Ein paar Bausteine reichen, damit dich das Thema nicht alle zwei Jahre kalt erwischt:
- Bei Inbetriebnahme neuer Geräte sofort prüfen lassen, idealerweise gemeinsam mit der Erstausstattung einer neuen Wohnung
- Prüfintervall fest im Kalender, in der Regel alle 24 Monate.
- Bei Reparaturen oder Reklamationen sofortige Nachprüfung, auch wenn der letzte E-Check noch nicht lange her ist
- Bei Neukauf auf das GS-Zeichen achten (geprüfte Sicherheit), nicht nur auf CE. GS-geprüfte Geräte sind in der Wiederholungsprüfung erfahrungsgemäß seltener auffällig
- Bestandsliste pro Wohnung führen mit Anschaffungsdatum und letztem Prüfdatum. Eine Tabelle reicht, kein eigenes Tool nötig
Häufige Fragen zum E-Check für bewegliche Anlagen
Bin ich als Vermieter wirklich verpflichtet, Wasserkocher und Föhn prüfen zu lassen?
Ja, sobald deine Wohnung gewerblich genutzt wird, also gegen Entgelt an wechselnde Gäste vermietet wird. Alle Geräte, die du bereitstellst, gelten dann als ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel im Sinne der DGUV V3 und müssen regelmäßig geprüft werden. Ob du ein Gewerbe angemeldet hast oder ob deine Vermietung als private Vermögensverwaltung läuft, spielt für die Prüfpflicht keine Rolle.
Wie oft muss ich die Geräte in meiner Ferienwohnung prüfen lassen?
Für Hotels, Pensionen und Beherbergungsbetriebe gilt der Richtwert der DGUV Information 203-070 für büroähnliche Bereiche, also alle 24 Monate. Ferienwohnungen und Serviced Apartments fallen praxisüblich in dieselbe Kategorie. Häufiger (alle 12 Monate) ist nur bei sehr hoher Belegung, in Küchen oder bei nachgewiesen erhöhter Fehlerquote sinnvoll. Nach jeder Reparatur ist außerdem eine sofortige Wiederholungsprüfung Pflicht.
Was kostet der E-Check für eine typische Ferienwohnung?
Bei Sammelprüfung in einer Wohnung liegen die Kosten bei rund 4 bis 8 Euro pro Gerät, plus Anfahrtspauschale. Für eine durchschnittlich ausgestattete Wohnung mit 15 Geräten landest du bei 80 bis 150 Euro pro Prüftermin (also etwa alle 24 Monate). Wer mehrere Objekte gleichzeitig prüfen lässt, bekommt häufig 10 bis 20 Prozent Rabatt.
Was passiert ohne Prüfprotokoll im Schadenfall?
Der Versicherer prüft, ob du deine Sorgfaltspflichten erfüllt hast. Fehlt das Prüfprotokoll für ein gewerblich genutztes Gerät, kann er nach § 81 VVG seine Leistung wegen grober Fahrlässigkeit kürzen, im Extremfall auf null. Betroffen sind Inhaltsversicherung, Betriebshaftpflicht und Ertragsausfall.
Reicht der E-Check der ortsfesten Anlage, oder brauche ich beides?
Du brauchst beides. Der E-Check der ortsfesten Anlage (Sicherungskasten, Steckdosen, Leitungen) hat längere Intervalle, in der Regel alle 4 Jahre. Die beweglichen Geräte sind separat zu prüfen, in der Regel jährlich. Beide Prüfungen können vom selben Dienstleister im gleichen Termin erledigt werden.
Wer darf den E-Check durchführen?
Nur eine zertifizierte Elektrofachkraft nach DGUV V3. Üblich sind lokale Elektrofirmen oder spezialisierte Prüfdienstleister. Du selbst darfst die Prüfung nicht durchführen, auch nicht mit einem Prüfgerät aus dem Baumarkt. Im Schadenfall zählt nur ein Protokoll von einer qualifizierten Fachkraft.
Fazit: kleiner Aufwand, großer Hebel im Schadenfall
Der E-Check für bewegliche elektrische Anlagen ist kein Bürokratie-Theater, sondern dein wirksamster Hebel, um im Brand- oder Personenschaden die volle Versicherungsleistung zu bekommen. Ein Termin alle zwei Jahre, 80 bis 150 Euro pro Wohnung, ein digital abgelegtes Protokoll. Mehr ist es nicht.
Wer das versäumt, riskiert im Ernstfall einen fünfstelligen Eigenanteil. Wer es dokumentiert, hat im Schadenfall die deutlich stärkere Position gegenüber Versicherer, Gast und Behörde.

Geschrieben von
Said Shurafa
Versicherungsmakler (IHK), 100% spezialisiert auf Kurzzeitvermietung. Berät über 300 Kurzzeitvermieter in ganz Deutschland zu Versicherungsschutz, der im Schadenfall wirklich greift.